Tjo, bei unseren Nachbarn sollte es losgehen, doch, oh Schreck: Kein Kanalanschluß da! Wir schauten nochmal in unsren Grundstücksvertrag. Da steht drin „Das Grundstück ist erschlossen.“ Nach Mehreren Rückfragen kam heraus, daß wir einen Antrag bei der Stadt stellen müssen, damit die dann an der Stelle, wo wir es haben wollen, den Kanal auch hinlegen kann. Momentan liegt der Kanal in der Straße, nur eben ohne Abzweig zu unsren Grundstücken. Dafür ist oben drauf schonmal ne Teerdecke. Unlogisch? Huh? Das hätte man uns auch vorher sagen müssen?
Der Bauträger sagt, daß er vorher nicht anfangen kann, weil sich sonstg die Baugrube in ein Schwimmbad verwandelt. Der Herr von der Stadtentwicklungsgesellschaft sagte jedoch, daß er sehr wohl schonmal anfangen kann, er müßte dann halt das Wasser wegpumpen.
Aber im Grunde steht das mit der Erschließung ja im Präsens drin, nicht im Futur, was bedeutet, daß die Stadt Ober-Ramstadt den Vertrag an der Stelle nicht erfüllt (hat). Oder seh ich das jetzt falsch?
Ich bin da noch entspannt, weil es nicht uns direkt betrifft, sondern unsren Nachbarn, dennoch ist es ärgerlich.
“Das Grundstück ist erschlossen.” Das heißt eben noch gar nichts! Typisch Behördendeutsch!
Eigentlich purer Etikettenschwindel! Und fürs Leerpumpen dürft Ihr auch noch zahlen!
Das macht der Herr von der Stadtentwicklungsgesellschaft bestimmt nicht..!
Is ja bescheuert.
Is das n „Neubaugebiet“ in das ihr geht oder war die straße da scho länger?
Als meine eltern das gebäude für Ihre Firma gebaut haben (in nem Neubaugebiet), hatten se anschließend ca 2 Jahre keine geteerte Straße vor der Haustür – weil der Nachbar noch ned anfangen konnte zu bauen und eben der Kanalanschluss dann da noch hin musste.
War bisschen staubig im Sommer aber weniger ärgerlich für den Nachbarn als er dann bauen wollte 😉