Die WI-Bank schlägt zurück

Im Zuge des Hausbaus haben wir parallel diverse Dinge für das Hessen-Baudarlehen (HBD) erledigt. Wir haben die Grundschuld eintragen lassen, diverse Bescheinigungen seitens der Sparkasse besorgt und unterschreiben lassen, die extra dafür vorgesehenen Bautenstandberichtszettel zum Bauträger geschickt. Alles gut, das dachte ich.
Jedoch wollte die WI-Bank noch eine Bescheinigung dafür, daß die Privatstraße, die noch garnicht auf uns überschrieben wird und die auch in den nächsten Jahren nicht überschrieben sein wird, anteilig „mitverpfändet“ ist. Ich rief dort an und sagte, daß die Straße auch auf längere Zeit nicht uns gehören wird. „Ja, dann können Sie ja die Straße garnicht benutzen!“, entgegnete mir die Frau am Telefon. Ich hielt dagegen, daß wir im Grundstückskaufvertrag bis dahin ein Benutzungsrecht haben. Sie meinte, daß sie das mit ihrem Chef besprechen müsse.
Ein paar Tage später sagte sie mir, daß sie eine Grundbucheintragung, bzw. die Kopie dessen, braucht, daß wir die Straße auch benutzen dürfen, daß es im Vertrag steht, reiche nicht aus.
Gerade habe ich mit dem Notar telefoniert und die Angestellte meinte, daß sie sich dazu was ausdenken müsse, sie verstehe grundsätzlich das Problem, müsse das aber nochmal mit dem Notar besprechen, denn es ist nicht vorgesehen, daß das (eh nur vorübergehende) Nutzungsrecht der Straße im Grundbuch eingetragen wird.
Ich bin gespannt, was da noch auf uns zukommt, langsam brennt uns finanziell halt schon der Kittel…

4 Gedanken zu „Die WI-Bank schlägt zurück“

  1. Weis ja nicht wie Ihr das plant mit der Straaße ob Sie oder wie Sie irgendwann in euren Besitz übergeht. Aber Falls Sie das tatsächlich tun sollte stört es doch niemanden wenn im Grundbuch ein dauerhaftes Nutzungsrecht steht.

  2. onkel p: Es geht darum, daß WIR aufs Grundstück können. Und das können wir schon laut Grundstückskaufvertrag.
    Und weil mir der Zinnober einfach zu lange geht, habe ich meine CDU-Landtagsabgeordnete Kontaktiert. Ich hoffe, ich kann ihr meine Lage schildern.

  3. Wenn jemand diese Straße kauft, dann interessiert den dein Grundstückskaufvertrag reichlich wenig. Der ist nämlich nur ein Vertrag zwischen dir und dem Vorbesitzer dieses Grundstücks und sagt nichts über die Nachbargrundstücke aus. Nur der Grundbucheintrag sichert dich ab. Seltsam, dass die Planer das nicht gleich eingeplant haben, denn das ist jedesmal und für jeden so, sofern eben dieser Private Straßbenbauquatsch abgezogen wird.

  4. Jo: Wieso sollte jemand eine Sackgasse kaufen? Es ist klar geregelt, daß jeder Besitzer eines Grundstücks, das an der Privatstraße liegt, anteilig diese Straße in Besitz nimmt. Das werden 7 Besitzer sein. Grund ist klar: Zum einen muß der Müllwagen nicht reinfahren und wir müssen den Müll bis an die nächste Straße (30m oderso) schieben, zum anderen muß sich die Stadt nicht mehr um die Straße kümmern, falls dort Schäden entstehen, womit aber in den nächsten 30-50 Jahren nicht zu rechnen ist, weil es ja keinen Durchgangsverkehr gibt. Wir werden laut Grundstückskaufvertrag die Straße auch erst dann bekommen, wenn sie „fertig“ ist, nicht vorher, was auch Sinn macht. Momentan ist es ja nur ein Provisorium.

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