Verantwortung?

Eine Frage stelle ich mir nach dem Waldundwiesenerlebnis vom Freitag. Inwieweit „muß“ man sich in anderer Leute Angelegenheit einmischen und inwieweit darf man es nicht?
Konkret: Wenn ein minderjähriges Mädchen, mit Drogen bis oben hin voll, auf der Wiese liegt und zittert, sollte man es nicht einfach packen und ins Krankenhaus bringen oder ist das schon ein zu harter Eingriff in ihre Privatsphäre?

Ich bin froh, daß es – im Nachhinein – gutgegangen ist. Aber ich möchte nicht noch einmal das Risiko eingehen, bzw. nebendranstehen und mehr oder weniger „nur zugucken“ müssen.
Mir ist auch bewußt, daß ich meine eigenen Grenzen erreicht bzw. überschritten habe, bzw. mir fiel es im Nachhinein auf. Ich kenne da außerdem die Rechtslage nicht, zB, inwieweit man da schon wegen unterlassener Hilfeleistung drankgekriegt werden kann.
StGB §323c (Unterlassene Hilfeleistung): „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Greift das hier schon?

11 Gedanken zu „Verantwortung?“

  1. Also ich h�tte das M�del sofort am Arm gepackt und ab ins KKH .. egal ob es ihr passt oder nicht… Sie ist minderj�hrig, da kann man in meinen Augen nicht zuguggn.. wenn sie vollj�hrig w�re okay w�rs was anderes aber ich denke nicht mal da h�tt ich mich ruhig verhalten… sowas muss einfach nicht sein!! Die meisten Kids wissen nicht mal was genau sie da doch jetzt tun und was das f�r eine Konsiquenz mit sich bringen kann bzw hat…

    hdl *sofx*

  2. is schwierig, find ich! aba wenns ihr wirklich richtig dreckig geht dann wirklich KKH! wenn sies anders net versteht… is en seltsamer fall, w�sste ehrlichgesagt au net was ich machen sollte!!! *seufz* Vll muss man wirklich das vertrauen entt�uschen, irgendwann wird sie verstehen, das es das richtige war! hoffentlich!

  3. Also ich denke nicht, dass der � im STGB dort zu tragen kommt! KLar h�tte man Ihr den Magen auspumpen k�nnen, nur die Drogen waren ja schon im Blut, also h�tte man nichts weiter machen k�nnen!
    Die �rzte h�tten Ihr auch net viel weiter helfen k�nnen! Also ist es gut so, was wir getan haben und ist zum Gl�ck net viel passiert!
    Hoffen wir auf das Beste, dass dieses M�del es begreift!!!!!!!

  4. in der schweiz w�re das ganz klar unter diesen artikel gefallen. �rzte k�nnen �brigens auch dann etwas machen, wenn die drogen schon im blut sind!!!

    ich meine wir haben sogar wegen einem total besoffen der nur noch so rumlag und sich die seele aus dem leib kotzte den krankenwagen geholt. sobald dieser da ist ist man fein raus, auch wenn sich das „opfer“ entscheidet nicht mit ins krankenhaus zu gehen!

  5. Also ich w�rd das M�dchen auch ins KKH bringen. Sofort. Weil, wenn was passiert ist mein Kopf dran… (das ist das kleinste Argument, aber es reicht schon). DIe �rzte unterliegen der Schweigepflicht. Wie das juristisch genau aussieht, wei� ich nicht. Aber: Ich w�rde sagen: der gesunde Menschenverstand siegt! Ich glaube ein Jahr Knast ist nix gegen ein Leben!

  6. hm… mir f�llt grad was ein… schoss mir grad durch den Kopf. Die Geschichte vom barmherzigen Samariter. Sie passt zwar nicht so 100%, aber ich glaube du wei�t, was ich mein. (Lk, 10, 25 – 37). Ich denke besonders an Vers 35.

    In einer solchen Situation soetwas zu entscheiden, braucht meiner Meinung nach F�hrung und auch manchmal n gewissen Arschtritt von oben. Ich wei�, dass ich dazu vll nicht in der Lage w�re, soetwas komplett alleine zu entscheiden. Aber vll ist es sau gut, wenn man soetwas vorher mal �berlegt, wie man handeln w�rde, um dann in einer Situation besser handlungsf�hig zu sein.

  7. wer in einem solchen falle nichts macht und auch KKH nicht in Bezug zieht macht sich strafbar durch unterlassene hilfeleistung wenn nicht sogar unterst�tzung von illegalem drogenkonsum in der �ffentlichkeit .. auch noch von minderj�hrigen. w�re es nicht gut ausgegangen w�re dies strafrechtlich verfolgt worden. ohne zweifel…

    jeder der drum herum war und NIX gemacht hat sollte gewaltig eins aufn arsch bekommen. damit ist nicht zu scherzen. selbst wenn keiner wusste was mit dem m�del los war… es h�tte alles m�gliche sein k�nnen.. epeleptischer anfall, zuckerbedingter anfall.. aaaaallles m�gliche..
    und wer da zu dumm is was zu machen weil er nicht weiter als bis 2 z�hlen kann.. tut mir leid ! Allen beteiligten geh�rig auf die m�tze..

    soviel von mir

  8. ok eins muss ich an meiner aussage korrigieren… selbst wenn man ihr nicht wirklich im KKH helfen konnte.. sry einfach nix machen trotz privatsph�re behalten wollen usw… so gehts einfach net…

    �H �H

  9. hm… ja… ganz so einfach ist das ja nun auch nicht. Ich denk mir, das die Situation nicht so einfach war *mal zur verteidigung sag – auch wenn sich Uli selbst verteidigen kann (abgesehn, davon das er’s nich n�tig hat…*

    Ich mein jetzt mal generell…

    In einer solchen Situation stellt sich immer die Frage: wie handeln und hm… man steht IMMER mit einem bis eineinhalb Beinen hinter den schwedischen mit Sonnenblick auf die Wand.

    Ich denk einfach: Eine Handlung erfordert viel Courrage und auch Mut, nen klaren Kopf und einfach Handlungsf�higkeit… und in einer solchen Situation spielen diverse Eindr�cke, Gef�hle, �ngste, Mitmenschen etc. p.p. einfach mal ne Rolle und machen das ganze etwas schwierig.

  10. Ich h�tte se gepackt und ab ins Krankenhaus. Selbst wenn die Person vollj�hrig gewesen w�r. Wer zugedr�nt (egal mit was) auf ner Wiese liegt und friert kommt ins KKH! Meine Meinung. Und wenn die �rzte dann „nur“ Magenauspumpen und die Person dann beobachtet wird ist schon viel getan.

  11. Keine einfache Situation wenn da jemand liegt dem es offensichtlich sehr dreckig geht.
    �323c sagt aus, dass du Hilfe leisten muss, aber nur im Rahmen deiner M�glichkeiten und soweit du dir es zutraust.
    Das mindeste und absolut richtige w�re bei soetwas den Rettungsdienst �ber die 112 zu rufen und bis zum eintreffen erste Hilfe zu leisten.

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